Entscheide von grosser Tragweite – namentlich Eingriffe in die Grundrechte wie persönliche Freiheit, Wirtschafts- oder Versammlungsfreiheit – sind eine Führungsaufgabe auf oberster Stufe. Im Interesse wie auch zum Schutz der Aargauer Bevölkerung müssen sie von einer demokratisch legitimierten Instanz gefällt werden. Das Delegieren solch weitreichender Entscheide an Mitarbeitende der Verwaltung ist weder stufengerecht noch politisch abgestützt. Mit der neuen Regelung kann sich die Kantonsärztin vermehrt operativen Tätigkeiten widmen, die Detailkenntnisse und vertieftes medizinisches Know-how erfordern. Dazu gehört punktuell auch das Erlassen von Verfügungen, die weniger weit in die Grundrechte eingreifen. Mit der Verordnungsanpassung wird eine Forderung umgesetzt, mit welcher sich die FDP nebst dem überparteilichen Vorstoss auch bereits während der ersten Pandemiewelle an den Regierungsrat gewandt hatte.
Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident a. i., Tel. 079 469 75 32
Tobias Hottiger, Grossrat, Ressortleiter Gesundheit und Soziales, Tel. 079 918 00 38